erste Ansätze zu neuen Bewertungsregeln im Erbschaftssteuerrecht

Nach der FDT haben sich die Finanzminister der Länder in Grundzügen über die neuen Bewertungsregeln für die Erbschaftsteuer geeinigt. Danach soll die Bewertung vom Erben vorgenommen werden. Die Finanzbeamten würden dann die Bewertung überprüfen.

Für die Grundstücke sollen die Bodenrichtwerte der Kommunen als Maßstab gelten. Somit wäre der regionale Preisunterschied berücksichtigt. Bei Einfamilienhäuser und Betriebsgebäude soll zusätzlich ein Sachwertverfahren gelten. Hierbei sollen die Standardbaukosten abzüglich Altersabschlägen angesetzt werden. Für Mietshäuser wird der Ertragswert vorgeschlagen. Bei der Unternehmensbewertung soll der Gesetzestext lediglich den gemeinen Wert beinhalten, die Ausführungsrichtlinien würden dann auf die gängigen Verfahren verweisen. Bei kleine Unternehmen, soll der Substanzwert angesetzt werden. Bei größeren Betrieben wird die Mittelwertmethode (Kombination von Substanzwerten und Ertragswerten) vorgeschlagen, wobei die Steuerbilanzwerte nach oben korrigiert werden müssten. Bei Großunternehmen wird das reine Ertragswertverfahren präferiert.

Die Länderminister wollen die neuen Bewertungsregeln möglichst bis Juli aufgestellt haben.

{Quelle – FTD vom 23.02.2007 / Walfischbucht }

Einkommen- und Lohnsteuerberechnung

Das BMF bietet einen interaktiven Abgabenrechner für die Jahre 2002 – 2007 an. Der Rechner ermittelt die voraussichtlichen Lohnsteuer auf das Arbeitseinkommen und erstellt eine individuellen Lohnsteuertabelle. Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuertarife für die Jahre 1958 bis 2007 verschaffen möchte, ist hier ebenfalls gut aufgehoben.

{Quelle – BMF – Abgabenrechner}

Steuerliche Neuerungen 2007

um es kurz zu machen und nicht alles ungefragt zu kopieren -

Mehrwertsteuer / Versicherungssteuer / Arbeitslosenversicherung / Reichensteuer / Sparerfreibetrag / Kindergeld / Elterngeld / Rentenbeiträge / Pendlerpauschale / Arbeitszimmer / Sonn- und Feiertagszuschläge

Welcher Betrag um wieviel ansteigt oder absinkt, ist auf den Seiten des BMF deutlich und übersichtlich aufgeführt.

{Quelle – BMF vom 12.12.2006}

Versehentliche Überweisung als Arbeitslohn

Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, zu welchen Zeitpunkt irrtümlich ausgezahlter und später zurückgeflossener Arbeitslohn steuerlich zu berücksichtigen ist.

Dem Kläger war im Dezember 1997 versehentlich zuviel Lohn ausgezahlt worden und dieser im Februar 1998 vom Arbeitgeber zurückgefordert worden.

Der BFH stellte klar, dass auch hier das Zufluß- und Abflußprinzip anzuwenden ist. Folge ist, dass der zuviel bezahlte Betrag im Jahr 1997 zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gezählt wird und zum Zeitpunkt der Rückzahlung steuerlich mindernd geltend gemacht werden kann.

Quelle: BFH, Urteil vom 4.5.2006 – VI R 17/03

Schreiben des BMF im Hinblick auf die Nachweispflichten für betriebliche Pkws

Durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl. I S. 1095) wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geändert. Denmach kann die private Nutzung eines betrieblichen Pkws nur nach der sog. 1%-Regelung besteuert werden, wenn der Pkw zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Schreiben klargestellt, auf welche Art der Steuerpflichtige den Nachweis der betrieblichen Nutzung führen kann.

Quelle: Schreiben des BMF vom 7.7.06