Keine Fahrzeugzulassung bei Kfz-Steuerschulden

Nach dem Beschluss der Landesregierung können demnächst Fahrzeughalter ihre Kraftfahrzeuge bei niedersächsischen Zulassungsstellen nur noch um- und anmelden, wenn sie keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben. “In 2007 hatten wir mehr als 190.000 Fälle, in denen die Kraftfahrzeugsteuer nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Dadurch entstehen zusätzliche  Verwaltungskosten im sechsstelligen Bereich, für die das Land und damit die gewissenhaften Steuerzahler aufkommen müssen”, so Finanzminister Hartmut Möllring nach der Kabinettssitzung.

Ab Juli dieses Jahres werden die niedersächsischen Zulassungsbehörden daher bei jeder Kfz-An- oder Ummeldung computergestützt überprüfen, ob die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter bei einem der niedersächsischen Finanzämter Kraftfahrzeugsteuer-schulden hat. Betragen diese mehr als zehn Euro, wird der Zulassungsvorgang abgebrochen. Die Zulassung wird erst erteilt, nachdem die Rückstände beim zuständigen Finanzamt ausgeglichen worden sind. “Von der im Kabinett beschlossenen Verordnung erwarten wir Kosteneinsparungen von circa 400.000 Euro in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter sowie Steuermehreinnahmen von bis zu einer Million Euro jährlich”, sagte Möllring.

{Quelle – PM der OFD Hannover vom 21.06.2008}

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