BVerfG – dual use tool – Hackerparagraph 202c StGB

Solche Tools sind nach der Entscheidung des BVerfG grundsätzlich keine Tatobjekte des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Dies “…kann nur ein Programm sein, dessen Zweck die Begehung einer Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) ist. Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Begehung der genannten Straftaten einzusetzen. Diese Absicht muss sich ferner objektiv manifestiert haben…”

Nach dem Wortlaut ist es bereits nicht ausreichend, “…dass ein Programm – wie das für so genannte dual use tools gilt – für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist…”

Die Systematik spricht dafür, “…den Begriff des Zwecks in § 202c Abs. 1 Nr. 2 in einem engeren Sinne als dem der Eignung oder auch der spezifischen Eignung zu verstehen….”

Die Entstehungsgeschichte belegt “…eindeutig, dass an die Eignung oder auch nur an die besondere Eignung von Programmen nicht angeknüpft werden sollte…”

“…Nach alledem ließe es sich nicht vertreten, im Rahmen des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB für die Bestimmung des Zwecks eines Computerprogramms auf dessen Eignung oder auch spezifische Eignung abzustellen. Eine solche Auslegung würde dem Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers widersprechen und stellte damit gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG dar. Die in der Sachverständigenanhörung durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags (vgl. schriftliche Stellungnahmen des Sachverständigen Prof. Dr. Borges vom 19. März 2007, S. 6 ff.) und im Schrifttum (vgl. Gröseling/Höfinger, MMR 2007, S. 626 <629>; Schreibauer/Hessel, K&R 2007, S. 616 <618>; Cornelius, CR 2007, S. 682 f.) teilweise vertretene Auffassung, der objektive Tatbestand des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasse allgemein auch so genannte dual use tools, lässt sich nicht halten…”

zur objektiv Manifestation

“…Eine solche Manifestation mag in der Gestalt des Programms selbst liegen – im Sinne einer Verwendungsabsicht, die sich nunmehr der Sache selbst interpretativ ablesen lässt (Popp, GA 2008, S. 375 <382>) – oder auch in einer eindeutig auf illegale Verwendungen abzielenden Vertriebspolitik und Werbung des Herstellers (vgl. Cornelius, CR 2007, S. 682 <688> unter Hinweis auf Parallelen im Urheberrecht und in der US-amerikanischen Rechtsprechung); dies im Einzelnen zu klären ist Aufgabe der hierfür zuständigen Fachgerichte….”

{Quelle – PM BVerfG vom 19. Juni 2009, Beschluss vom 18. Mai 2009 – 2 BvR 2233/07, 2 BvR 1151/08, 2 BvR 1524/08}

“Niemand hat die Absicht die Sperren auszuweiten”

aus dem Presseportal

“…Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl will über die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgehen und hat auch die Sperrung von Killerspielen ins Gespräch gebracht. “Wir prüfen das ernsthaft”, sagte er dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Freitag-Ausgabe)…”

Zeitpunkt der Medlung war der 18.06.2009 | 21:20 Uhr

Herr Strobl, wenn die Aussage denn stimmen sollte, warten Sie doch erst einmal die Unterschrift von unserem Bundespräsidenten ab. Ich bin ja auch für Sperren, natürlich mit einem etwas anderem Inhalt :-) und für 0,0 ‰, ich fahre halt viel Rad.

CDU/CSU zum gescheiterten SPD-Initiativantrag

(unterste Schublade)

“…Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen….”

{Quelle vom 15.06.2009}

Uups “…Urheberrechtsverletzungen…”

auch mal Stammtisch:

- CDU/CSU = keinerlei Sachverhaltskenntnisse

- SPD = sollte sich nur noch mit gebückter BilduntermArmHaltung ablichten lassen = Projekt 18 im Blick

- Bundesregierung = Internetausdrucker

Ach ja – für Statistiker (zum erwarteten Rückgang wegen fehlender Massenverfahren – PKS2008)

Verbreitung kinderpornographischer Schriften
2007 347 – 2008 123 = (-65%)

Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie
2007 8.832 – 2008 6.707 = (-24%)

Bundesregierung zum Thema Internetsperren

Schneller als erwartet wurde die kleine Anfrage der FDP (Drucksache 16/13245) zum Thema Internetsperren beantwortet.

Ob die Wortbestandteile (…keine Kenntnis…keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse….keine Informationen….keine Sperrlisten untersucht….keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes….) für das “Durchwinken” am 18.06.2009 reichen werden? Die SPD könnte an diesem Tag “Weitsicht” zeigen.

{näheres hier}

Empfehlungen Bundesrat – TMG-E

aus den Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 32 der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009 zum Entwurf  des  Gesetzes  zur  Bekämpfung  der  Kinderpornographie  in Kommunikationsnetzen: – der Bundestag wird die 2.und 3. Lesung voraussichtlich am 18.06.2009 Punkt 7 durchführen.

aus den Empfehlungen:

Der Ausschuss für Frauen und Jugend hat keine Einwände gegen den Regierungsentwurf.

Der federführende Wirtschaftsausschuss hat erhebliche Bedenken, da der Gesetzentwurf zahlreiche rechtliche und technische Fragen  aufwirft, insbesondere ob die bestehenden   Möglichkeiten  unzureichend  sind  und  wie  sie  effektiver  umgesetzt  werden  können. Weiterlesen