Netzsperren – Unterschriftenaktion für den Gesetzentwurf
Kontrapunkt gegen die Online-Petition
Da hofft man, dass der Kollege die Petition wie auch den Gesetzesentwurf gelesen hat. Natürlich hat er sich ebenfalls mit den bereits im Februar im Unterausschuss vorgebrachten Ansichten auseinandergesetzt und auch die Argumente der Mitzeichner und etwaige Gefahren zumindest zur Kenntnis genommen.
Dann aber macht folgender Ausspruch nicht wirklich Sinn – nein er suggeriert sogar etwas, was der Kollege bei längerem Nachdenken nicht wirklich sagen wollte oder?
“Die 70 000 Unterstützer der Online-Petition repräsentieren nicht die Meinung der deutschen Bevölkerung, die meisten Deutschen wollen Kinderpornos gesperrt wissen”, meinte der Vorsitzende der Kinderhilfe Georg Ehrmann.
[Quelle - Westfalenblatt vom 12.05.2009]
Der Beitrag wurde am Dienstag, den 12. Mai 2009 um 18:23 Uhr veröffentlicht und wurde unter Fundsachen, IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt
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