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AG Kamen: (Gewährleistungsausschluss)

Die bei einem Verkauf über die Internetplattform eBay verwendete Klausel, wonach “nach dem EU-Recht keine Garantie” übernommen wird, ist bei einer Verwendung unter juristischen Laien dahin auszulegen, dass damit der Ausschluss jeglicher Gewährleistung gemeint ist.

[www.jurpc.de]

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 5. April 2006 um 16:33 Uhr veröffentlicht und wurde unter IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

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