AG Kamen: (Gewährleistungsausschluss)
Die bei einem Verkauf über die Internetplattform eBay verwendete Klausel, wonach “nach dem EU-Recht keine Garantie” übernommen wird, ist bei einer Verwendung unter juristischen Laien dahin auszulegen, dass damit der Ausschluss jeglicher Gewährleistung gemeint ist.
Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 5. April 2006 um 16:33 Uhr veröffentlicht und wurde unter IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt
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