staatliche Monopol für Sportwetten verstößt gegen das Grundgesetz

Das staatliche Wettmonopol greift in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit ein. Es ist nur dann mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Reine fiskalische Interessen des Staates können nicht zur Rechtfertigung des Wettmonopols herangezogen werden. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31. Dezember 2007 Zeit den Bereich der Sportwetten neu zu regeln. Veranstaltungen privater Anbieter können während der Übergangszeit weiterhin verboten werden.

{BVerfG, 28. März 2006 – 1 BvR 1054/01}

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