Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (16/10121) vor, mit dem auch die Konsequenzen aus der Föderalismusreform gezogen werden. Im Rahmen dieser Reform wurde dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bei der Terrorismusbekämpfung übertragen.
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Neben polizeilichen Standardbefugnissen sollen dem BKA “besondere Mittel der Datenerhebung” zur Verfügung gestellt werden. Dazu erhalte das BKA die “Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme” (so genannte Online-Durchsuchung). Nach den Ausführungen der Regierung soll die bisher nicht in Polizeigesetzen der Länder geregelte Online-Durchsuchung nur dann erforderlich werden, wenn andere polizeiliche Maßnahmen gegen terroristische Zellen, die über modernste Kommunikationsmittel und das Internet miteinander vernetzt sind, nicht mehr greifen würden. Außerdem erhält das BKA Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten. Diese Befugnis sei auch bereits in etlichen Polizeigesetzen der Länder enthalten, schreibt die Regierung.
[Quelle – hib-Meldung vom 21.08.2008}