Fluggastdaten – Fragen und Antworten aus Sicht der EU
Hier nur dioe Fragen:
- Welche Daten sind enthalten?
- Warum hat die Europäische Union mit den Vereinigten Staaten ein Abkommen über die Übermittlung der Fluggastdatensätze der Luftfahrtgesellschaften geschlossen?
- Wann hat die Kommission die Gespräche mit den USA aufgenommen?
- Teilt die EU die Sicherheitsbedenken der USA, die der Weitergabe der Fluggastdaten zugrunde liegen?
- Was genau wurde zwischen der EU und den USA vereinbart?
- Welche Fluggastdaten werden den USA übermittelt?
- Was geschieht mit sensiblen Daten?
- Wollen die USA Zugang zu Informationen in Fluggastdatensätzen über die Art der Mahlzeiten, die Fluggäste vorbestellt haben, oder zu ihrem Gesundheitszustand?
- Kann sich die DHS die Daten in Fluggastdatensätzen nicht auch auf andere Weise verschaffen?
- Wie lange wird die DHS die Daten speichern?
- Haben andere US-Behörden Zugang zu den Fluggastdaten, die die DHS von den Fluggesellschaften erhält?
- Gibt es nach US-Recht einen Schutz vor der Weitergabe von Fluggastdaten von Nicht-US-Bürgern?
- Was können EU-Bürger tun, wenn sie der Meinung sind, dass Fluggastdaten, zu denen die DHS Zugang hat und die sie speichert, unzutreffend sind?
nicht wirklich erhellend aber immerhin – hier wird es etwas spannender
{Quelle - PM EU vom 13.07.2007}
Der Beitrag wurde am Freitag, den 13. Juli 2007 um 16:05 Uhr veröffentlicht und wurde unter Datenschutz, EuGH | BVerfG | BGH | OLG, IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt
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