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Fluggastdaten – Fragen und Antworten aus Sicht der EU

Hier nur dioe Fragen:

  • Welche Daten sind enthalten?
  • Warum hat die Europäische Union mit den Vereinigten Staaten ein Abkommen über die Übermittlung der Fluggastdatensätze der Luftfahrtgesellschaften geschlossen?
  • Wann hat die Kommission die Gespräche mit den USA aufgenommen?
  • Teilt die EU die Sicherheitsbedenken der USA, die der Weitergabe der Fluggastdaten zugrunde liegen?
  • Was genau wurde zwischen der EU und den USA vereinbart?
  • Welche Fluggastdaten werden den USA übermittelt?
  • Was geschieht mit sensiblen Daten?
  • Wollen die USA Zugang zu Informationen in Fluggastdatensätzen über die Art der Mahlzeiten, die Fluggäste vorbestellt haben, oder zu ihrem Gesundheitszustand?
  • Kann sich die DHS die Daten in Fluggastdatensätzen nicht auch auf andere Weise verschaffen?
  • Wie lange wird die DHS die Daten speichern?
  • Haben andere US-Behörden Zugang zu den Fluggastdaten, die die DHS von den Fluggesellschaften erhält?
  • Gibt es nach US-Recht einen Schutz vor der Weitergabe von Fluggastdaten von Nicht-US-Bürgern?
  • Was können EU-Bürger tun, wenn sie der Meinung sind, dass Fluggastdaten, zu denen die DHS Zugang hat und die sie speichert, unzutreffend sind?

nicht wirklich erhellend aber immerhin – hier wird es etwas spannender

{Quelle - PM EU vom 13.07.2007}

Der Beitrag wurde am Freitag, den 13. Juli 2007 um 16:05 Uhr veröffentlicht und wurde unter Datenschutz, EuGH | BVerfG | BGH | OLG, IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

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