Bundeszentralregister – elektronische Auskunftserteilung

Das Bundeskabinett hat eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. In Zukunft soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden.

Die Vorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

{Quelle – PM des BMJ vom 15.10.2008}

eigenständiger Auskunftsanspruch – Transparenz in der Ehe

Der Bundesrat möchte im Rahmen des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts einen neuen eigenständigen Auskunftsanspruch (§ 1356a BGB-E) einführen. Dieser soll von der Geltendmachung des Familienunterhalts unabhängig sein.

§ 1356a-E BGB Auskunftspflicht

(1) Jeder Ehegatte ist verpflichtet, dem anderen Ehegatten über seine Einkünfte und über den Bestand seines Vermögens Auskunft zu erteilen, soweit dies für einen Überblick über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich ist. Die §§ 260, 261 sowie § 1605 Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend. Der Anspruch ist nicht übertragbar.
(2)  Absatz 1 gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.
(3) Vor Ablauf von zwei Jahren kann erneute Auskunft nur verlangt werden, wenn der Ehegatte glaubhaft macht, dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Ehegatten grundlegend verändert haben.
(4) Auskunftspflichten aus anderem Rechtsgrund bleiben unberührt.

{Quelle – Bundesrat  Drucksache  635/08 (Beschluss) vom 10.10.08}

Bußgeldkatalog 2009

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Hierbei geht es um Anhebung der Bußgeldregelsätze für Hauptunfallursachen ( überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen, Rotlichtverstöße und Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss) und bestimmte Verstöße, die im Allgemeinen wirtschaftliche Vorteile begründen oder die vorsätzlich begangen werden.

Neben deutlichen “Preisanpassungen” wird bei vorsätzlichem Verstoß der Regelsatz nunmehr verdoppelt:

„(4a) Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“.

[Quelle - Bundesrat 848. Sitzung Drucksache 645/08 (Beschluss) ]

unerlaubte Telefonwerbung – Gesetzentwurf

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen  beschlossen.

„Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich sein“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssen damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Geldbußen“, so Zypries weiter.

Im Einzelnen u.a.: Weiterlesen

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23.5.2008 u.a. das »Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« passieren lassen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz muss nunmehr noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Wahrscheinliches Inkrafttreten ist folglich der 1.8.2008.