Kostenfallen im Internet – Anhörung

Der Rechtsausschuss plant am 06.02.2012 eine öffentliche Anhörung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor Kostenfallen im Internet. Grund hierfür ist der der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (17/7745) der Bundesregierung. Das Gesetz soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen, insbesondere zur Information über den Gesamtpreis der Bestellung.

im Einzelnen:

§ 312g BGB soll u.a. wie folgt geändert werden

Abs. 2

  • Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.

Abs. 3

  • Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt,  dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden ein deutigen Formulierung beschriftet ist.

Natürlich sind für die Beschriftung der Schaltfläche auch andere Formulierungen zulässig, allerdings sollen nach der Begründung unklare Beschriftungen wie „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“ oder „Bestellung nicht den Anforderungen des Abs. 3 S.2 genügen.

“Beschriftungen wie zum Beispiel „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ lassen dagegen unmissverständlich erkennen, dass mit der Betätigung der Schaltfläche auch eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird.”

Quelle: hib-Meldung Nr. 020, BT-Drucksache 17/7745

transparent, transparent – Gesetzgebung in Deutschland

Herr Schaar zum Zugangserschwerungsgesetzentwurf

“…Erst am Dienstag haben die Koalitionsfraktionen ihre Formulierungsvorschläge auf den Tisch gelegt – bis dahin war auch mir nichts davon bekannt. Abgesehen von wenigen Details, die ich von Journalisten erfahren habe. Auch vom zuständigen federführenden Wirtschaftsministerium bekam ich trotz Nachfrage nichts zum Stand der Entwürfe…”

Ein transparentes Gesetzgebungsverfahren sieht anders aus – war wohl aber auch nicht gewollt.

Bundesregierung zum Thema Internetsperren

Schneller als erwartet wurde die kleine Anfrage der FDP (Drucksache 16/13245) zum Thema Internetsperren beantwortet.

Ob die Wortbestandteile (…keine Kenntnis…keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse….keine Informationen….keine Sperrlisten untersucht….keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes….) für das “Durchwinken” am 18.06.2009 reichen werden? Die SPD könnte an diesem Tag “Weitsicht” zeigen.

{näheres hier}

Empfehlungen Bundesrat – TMG-E

aus den Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 32 der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009 zum Entwurf  des  Gesetzes  zur  Bekämpfung  der  Kinderpornographie  in Kommunikationsnetzen: – der Bundestag wird die 2.und 3. Lesung voraussichtlich am 18.06.2009 Punkt 7 durchführen.

aus den Empfehlungen:

Der Ausschuss für Frauen und Jugend hat keine Einwände gegen den Regierungsentwurf.

Der federführende Wirtschaftsausschuss hat erhebliche Bedenken, da der Gesetzentwurf zahlreiche rechtliche und technische Fragen  aufwirft, insbesondere ob die bestehenden   Möglichkeiten  unzureichend  sind  und  wie  sie  effektiver  umgesetzt  werden  können. Weiterlesen

Interpretationen zur Anhörung bzgl. Sperrung von Internetseiten

CDU/CSU
…Große Bedenken haben wir insbesondere aus datenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen im gesamten Bereich der Strafverfolgung sowie damit zusammenhängend bei der Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten. …..Nach der Anhörung kann der Gesetzgebungsprozess nunmehr zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden…

SPD
…Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten auf ausländischen Servern noch erheblich überarbeitet werden muss….
…dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klären müssen…
…insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung…
…die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden….