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VG Hannover – Privatunternehmen dürfen Altpapier sammeln

Die Antragsteller der drei entschiedenen Verfahren wollen in der Region Hannover gewerblich das Einsammeln von Altpapier anbieten. Die Region Hannover hat dies mit Verfügungen, deren Sofortvollzug sie unter Androhung von Zwangsgeldern angeordnet hat, untersagt. Das Gericht kommt in seinen Entscheidungen zu dem Ergebnis, dass die dagegen erhobenen Widersprüche bzw. Klagen voraussichtlich erfolgreich sein werden.

Die Antragsgegnerin und der Beigeladene hätten nicht dargetan, dass bei einem Rückzug der gewerblichen Entsorger bei fallenden Erlösen für Altpapier, eine geordnete Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Anbieter nicht mehr möglich sei.

Ebenfalls nicht überzeugt hat das Argument, dass der Betrieb des Beigeladenen ohne die alleinige Sammlung von Altpapier durch sie nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll sei oder eine gebührenrechtliche Überforderung der Bürger eintrete.

Bei entsprechendem Angebot sei durchaus damit zu rechnen, dass die Bürger das öffentlich-rechtliche Angebot in relevantem Maße bevorzugten, um die Müllgebühren zu reduzieren.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

[Quelle - Auszüge der PM des VG Hannover vom 20.05.2008, Az.: - 4 B 2279/08 - 4 B 2395/08 - 4 B 2491/08]

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 21. Mai 2008 um 07:18 Uhr veröffentlicht und wurde unter Eingang, Niedersachsen von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

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