Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte des geistigen Eigentums

Der Rechtsausschuss hat am 09.04.2008 mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte des geistigen Eigentums (16/5048) beschlossen. Dagegen stimmte die Opposition aus FDP, Linke und Grüne. Das Gesetz soll die Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie stärken.

Vertreter der CDU/CSU-Fraktion hoben hervor, geistiges Eigentum solle nicht nur “auf dem Papier stehen”, sondern es müsse durchgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft solle dabei so wenig wie möglich in Erscheinung treten; es müssten vielmehr privatrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um beispielsweise gegen Produktpiraterie vorzugehen. Funktioniere das aber nicht, bedürfe es der Staatsanwaltschaft, um die Rechte auf geistiges Eigentum durchzusetzen, so die Union. Die Sozialdemokraten stimmten dem zu: Angesichts der Tatsache, dass die Produktpiraterie immer weiter zunehme, gelte es, die Stellung der Rechteinhaber zu stärken. Die Koalition habe “ein sehr tragfähiges Ergebnis” erreicht.

{Quelle – hib- 099/2008 vom 09.04.2008 }

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