>> Materialien

Rat des BMF zur Pendlerpauschale

…Steuerpflichtigen, die wegen der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vorsprechen, wird ermöglicht, ihren Einspruch und ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu Protokoll zu erklären. Anschließend wird sogleich im Wege der Aussetzung der Vollziehung der begehrte Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer eingetragen.Damit kann der Bürger diesen bis Ende des Jahres geltend machen, obwohl das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht. Jeder, der jetzt mit einem Freibetrag arbeiten möchte, muss deshalb wissen, dass er über das Jahr zu wenig zahlt – dies wird dann mit dem Steuerbescheid ausgeglichen werden.

Bis das BVerfG eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen haben wird, werden ESt-Bescheide ab 2007 wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen für vorläufig erklärt. Der Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe insoweit „offen“. …

{Quelle – PM des BMF vom 12.09.2007}

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 13. September 2007 um 07:53 Uhr veröffentlicht und wurde unter Eingang, Steuern im Blick von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

Trackback

Rechtsanwalt Grübner - Anwalt aus der Südstadt

Kontakt

Bandelstraße 21,
30171 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 53 49 802
Fax: +49 (0) 511 53 49 803
gruebner@suedstadtanwaelte.de
Juli 2010
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031