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Pflegegesetz – Pflegeberatung – Pflegestützpunkt

Nach § 7a SGB XI haben Personen, die Pflegeleistungen erhalten, ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung).

Hierunter fällt

  • Erfassung des Hilfebedarfs
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Hilfe und Überwachung bei der Durchführung des Versorgungsplans

Dieser Beratungsanspruch besteht bereits ab Antragstellung, wenn ein Hilfe- und Beratungsbedarf erkennbar ist.

Nach § 92c SGB XI sind die Pflege- und Krankenkassen aufgefordert, Pflegestützpunkte einzurichten, sofern die zuständige oberste Landesbehörde es so bestimmt.

Bereits seit dem 01.04.2008 existiert im Rahmen eines Modellprojektes ein Pflegestützpunkt in Hannover Langenhagen.

Pflegestützpunkt am Markt, 30853 Langenhagen

www.pflegestuetzpunkt-am-Markt.de
www.pflegestuetzpunkt-langenhagen.de

Ziel des Modellprojektes ist es, Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen Beratung aus einer Hand anzubieten. Neben klassischen Hilfeleistungen des ambulanten Pflegedienstes und der stationären Altenpflege liegt der Fokus auf ehrenamtlichen Angeboten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes beantworten alle Fragen rund um die Pflege, vermitteln Hilfe, leiten Anträge an die Kassen weiter und helfen individuelle Versorgungspläne zusammenzustellen.

Mit den bundesweit 16 Pilot-Projekten sollen Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von Pflegestützpunkten gesammelt, dokumentiert und in Form von Handlungsempfehlungen an interessierte Träger weitergegeben werden.

Die Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte sind

  • Schleswig Holstein (Flensburg)
  • Mecklenburg-Vorpommern (Wismar)
  • Hamburg
  • Niedersachsen (Langenhagen)
  • Berlin (Kreuzberg /Köpenick)
  • Brandenburg (Erkner)
  • Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach)
  • Nordrhein-Westfalen (Moers)
  • Sachsen Anhalt (Hettstedt)
  • Hessen (Gladenbach)
  • Thüringen (Jena)
  • Sachsen (Plauen)
  • Rheinland-Pfalz (Ingelheim)
  • Saarland (St. Wendel)
  • Bayern (Nürnberg)
  • Baden-Württemberg ( Denkendorf)

Der Pflegestützpunkt Langenhagen bietet ein umfangreiches Beratungsangebot zu verschiedenen Themen rund um das Thema Pflege.

z.B.

  • Leistungen zur ambulanten Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger
  • Ambulante Pflege
  • Ambulante psychiatrische Pflege
  • Begleitung und Entlastung für pflegende Angehörige von demenziell Erkrankten
  • Wegweiser für Senioren
  • Hilfen für Behinderte, Kinder und Jugendliche
  • Diabetikerberatung
  • Hilfe für Schmerz- und Schwerkranke

Alle Beratungen sind kostenlos.

Links:

Nachtrag:

Nunmehr soll ein weiterer Pflegestützpunkt in Sehnde eröffnet werden.

Der Beitrag wurde am Dienstag, den 10. März 2009 um 10:44 Uhr veröffentlicht und wurde unter Arbeit und Soziales, Eingang, Niedersachsen von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

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