BVerfG – keine Versagung von Beratungshilfe

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht erfolglos Beratungshilfe. Die Ablehnung wurde mit Hinweis auf eine bereits gewährte Beratungshilfe zu einem anderen Bescheid begründet. Die daraufhin eingelegte Erinnerung wurde ebenfalls zurückgewiesen. Der Hinweis auf  verschiedene Angelegenheiten sei unbeachtlich, der Beschwerdeführerin sei es
…zumutbar im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und bei der organisatorisch getrennten und mit anderem Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle der Ausgangsbehörde vorzusprechen. Es sei amtsbekannt, dass es dort zu einer kompetenten und objektiven Bearbeitung der Widersprüche und gegebenenfalls zu einer kostenlosen Beratung komme. Ein vernünftiger bemittelter Rechtsuchender hätte in dieser Situation keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, sondern selbst bei der Behörde vorgesprochen…

Das BVerfG hierzu:

“…Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Auch bei einer organisatorisch getrennten und mit anderem Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe Ausgangs- und Widerspruchsbehörde über die Leistungen der Beschwerdeführerin. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann….”

“…Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur Versagung der Beratungshilfe angesehen werden…”

Moment – “fiskalischer Gesichtspunkt” – ein Blick in den Beschluss gibt Aufschluss,

da das Sächsische Staatsministerium der Justiz, dem die Verfassungsbeschwerde zugestellt wurde, auf den Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln hinweist.

“…Der Weg zum Anwalt sei „ultima ratio“; Rechtsuchende könnten darauf verwiesen werden, den „einfacheren und billigeren“ Weg zur Behörde einzuschlagen, wenn dieser gleichwertige Beratungshilfe verspreche. Die Inanspruchnahme der Beratung nach § 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und die selbständige Einlegung des Widerspruchs gegebenenfalls mit behördlicher Formulierungshilfe sei gegenüber anwaltlicher Beratung und Vertretung im Widerspruchsverfahren gleichwertig…”

Ne is klar  -   bei den Berichten des Sächsischen Rechnungshofs – muss gespart werden, wo man nur kann.

{Quelle: – PM BVerfG vom 18. Juni 2009, Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08}

Bundesregierung zum Thema Internetsperren

Schneller als erwartet wurde die kleine Anfrage der FDP (Drucksache 16/13245) zum Thema Internetsperren beantwortet.

Ob die Wortbestandteile (…keine Kenntnis…keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse….keine Informationen….keine Sperrlisten untersucht….keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes….) für das “Durchwinken” am 18.06.2009 reichen werden? Die SPD könnte an diesem Tag “Weitsicht” zeigen.

{näheres hier}

Empfehlungen Bundesrat – TMG-E

aus den Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 32 der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009 zum Entwurf  des  Gesetzes  zur  Bekämpfung  der  Kinderpornographie  in Kommunikationsnetzen: – der Bundestag wird die 2.und 3. Lesung voraussichtlich am 18.06.2009 Punkt 7 durchführen.

aus den Empfehlungen:

Der Ausschuss für Frauen und Jugend hat keine Einwände gegen den Regierungsentwurf.

Der federführende Wirtschaftsausschuss hat erhebliche Bedenken, da der Gesetzentwurf zahlreiche rechtliche und technische Fragen  aufwirft, insbesondere ob die bestehenden   Möglichkeiten  unzureichend  sind  und  wie  sie  effektiver  umgesetzt  werden  können. Weiterlesen

Niedersachsen – Suchthilfe im Netz

Online-Suchtberatung in Niedersachsen.

Unter www.therapiekette-niedersachsen.de wurde ein neues Internetportal freigeschaltet. Hierbei handelt es sich um ein Zusammenschluss von rund 70 Therapieeinrichtungen mit derzeit 14 eigenständigen Trägern. Dort findet man u.a. Informationen zu einer Vielzahl von Suchterkrankungen.

Kontaktaufnahmen sind per Mail und/oder Chat möglich. So können Beratungsangebote auch anonym wahrgenommen werden.

{Quelle – Haz v. 02.06.2009}

Interpretationen zur Anhörung bzgl. Sperrung von Internetseiten

CDU/CSU
…Große Bedenken haben wir insbesondere aus datenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen im gesamten Bereich der Strafverfolgung sowie damit zusammenhängend bei der Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten. …..Nach der Anhörung kann der Gesetzgebungsprozess nunmehr zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden…

SPD
…Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten auf ausländischen Servern noch erheblich überarbeitet werden muss….
…dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klären müssen…
…insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung…
…die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden….