Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008. Zeitpunkt des Inkraftretens ist der 01.04.2008.
Den aktuellen Text der Verordnung gibt es beim BMJ oder
in der aktuellen Ausgabe des BGBl I Nr. 8 vom 12. März 2008