Modernisierung im Erbrecht geplant

einzelne Punkte der Reform:

  1. Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
    • Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers
    • Vereinheitlichung der Entziehungsgründe hinsichtlich der Personengruppen
    • Schutz von dem Erblasser nahe stehender Personen (z. B. Stief- und Pflegekinder).
    • Der Entziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels “ soll entfallen
  2. Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe
  3. Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
    • Die Reform sieht vor, dass die Schenkung für die Pflichtteilsberechnung graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegt.
  4. Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
    • Künftig soll jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten und zwar unabhängig davon, ob er für die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Die Bewertung der Leistungen wird sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren.

{Quelle – PM des BMJ vom 16.03.2007 / }

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