Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt.
Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten und stellt eine Orientierungshilfe dar.
Der Leitfaden soll zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.
{Quelle – BMJ vom 07.10.2008]