Leitfaden zur Impressumspflicht vom BMJ

Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt.

Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten und stellt eine Orientierungshilfe dar.

Der Leitfaden soll zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

{Quelle – BMJ vom 07.10.2008]

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