Leitfaden zum Vereinsrecht

Das Bundesministerium der Justiz bietet in seinem Internetangebot einen 39-seitigen Leitfaden zum Vereinsrecht an.

Der Leitfaden zum Vereinsrecht kann unter www.bmj.de/Vereinsrecht abgerufen werden. Er wendet sich insbesondere an Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine und informiert über die wesentlichen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Vereins.

{Quelle – PM des BMJ vom 23.04.2009}

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