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Klingeltonangebote nach EU-Untersuchung bereinigt

70 % der Websites, die wegen missbräuchlicher Praktiken beim Verkauf von Klingeltönen, Hintergrundbildern oder sonstige n Handydiensten im Visier einer 18 Monate dauernden EU-weiten Untersuchung standen, sind inzwischen korrigiert oder geschlossen.

Seit Beginn der Untersuchungen im Juni 2008 wurden von den nationalen Durchsetzungsbehörden 301 Websites wegen massiver Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht überprüft.

70 % der Fälle sind inzwischen geklärt: 52 % (159 Websites) wurden korrigiert, 17 % (54 Websites) geschlossen. Beanstandet wurde u.a.

- unklare (z. B. keine oder lückenhafte) Informationen über den Preis,
- unvollständige Angaben zum Händler und
-irreführende Werbung (vor allem die Bewerbung von Klingeltönen als „kostenlos“, obwohl die Verbraucher in Wirklichkeit einen Abonnementvertrag unterschrieben).

(Quelle – EU-PM vom 17.11.2009)

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 18. November 2009 um 09:18 Uhr veröffentlicht und wurde unter Eingang, IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

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