Im Interesse einer effektiven Prävention und Strafverfolgung bei schwerwiegender Kriminalität, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, verfolgen Deutschland und die USA das Ziel, den Informationsaustausch auszubauen.Das neue Abkommen schafft u.a. die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
Bei diesem Verfahren gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig einen begrenzten Zugriff auf die sog. Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken, mit dem Recht, diese für einen automatisierten Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Profilen zu nutzen. Die Fundstellendatensätze bestehen aus dem jeweiligen DNA-Identifizierungsmuster bzw. daktyloskopischen Daten sowie einer Kennung, beinhalten aber keine die Betroffenen unmittelbar identifizierenden Daten. Mit diesem Hit/no Hit-Verfahren lässt sich binnen weniger Minuten feststellen, ob zu dem jeweiligen Datum im Partnerland Informationen vorliegen.
Selbstverständlich wird der Datenschutz hierbei beachtet.
Die getroffenen Vereinbarungen zum Informationsaustausch werden flankiert von datenschutzrechtlichen Regelungen. Aufgenommen wurden Regelungen über die zulässige Verwendung übermittelter Daten und ihre vertrauliche Behandlung, die Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten sowie Informationspflichten über die Weiterverarbeitung.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält diese Art der Öffnung naturgemäß für bedenklich, wie auch schon bei den Onlinedurchsuchungen, der automatischen Erfassung von PKW-Kennzeichen, der Vorratsdatenspeicherung usw.
{Quelle: PM BMJ vom 11.03.2008 / Interview DLF vom 11.03.2008}