Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23.5.2008 u.a. das »Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« passieren lassen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz muss nunmehr noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Wahrscheinliches Inkrafttreten ist folglich der 1.8.2008.
Der Beitrag wurde am Montag, den 26. Mai 2008 um 08:34 Uhr veröffentlicht und wurde unter Bund und Land, Eingang, IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt
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