Existenzgründungszuschuss als Grenzpendler

Arbeitnehmer können einen Existenzgründungszuschuss auch dann beanspruchen, wenn sie als Grenzpendler unter Beibehaltung ihres deutschen Wohnsitzes eine selbständige Tätigkeit im Ausland aufnehmen.

Das im Sozialrecht geltende Territorialitätsprinzip steht der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Luxemburg nicht entgegen. Dies ergibt sich aus § 421l SGB III, der nach Wortlaut, Sinn und Zweck nicht auf die Förderung einer Inlandstätigkeit beschränkt ist.

{Quelle – Medieninformation des BSG vom 27.08.2008 -  B 11 AL 22/07 R}

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