Erste Beratung der Telekommunikationsüberwachung

Eine Kurzfassung der halbstündigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf

PSts:
vorab – Hier sind nur noch wirkliche Fans (ca. 20) dabei
- ausgewogenes Gesamtkonzept des vorliegenden Gesetzentwurfes
- Kernbereich privater Lebensgestaltung durch Löschungspflichten
- Verstärkung des Grundrechtschutzes durch Benachrichtungspflichten
- Verbindungsdaten sind keine Inhaltsdaten – auch keine Speicherung von Webseiten

FDP:
- Begrüßung – Benachrichtigung / Rechtsschutzmöglichkeit
- Notwendigkeit des Straftatenkataloges in der Anhörung überprüfen
- Schutz der Geheimnissträger muss geprüft werden
- Vorratsdatenspeicherung geht über Richtlinie hinaus – wird Gegenstand der Anhörung sein
- Begrüßung der zweigeteilten Anhörung

CDU/CSU:
- Begrüßung des Entwurfs
- Indianer und Buschtrommeln wurden schon abgehört – jetzt gibt es Handys – Polizei hechelt immer hinterher
- Unverständnis über die Aussagen des Datenschutzsbeauftragten zur jeweiligen Begrifflichkeit
“Wer die Begriffe nicht beherrscht, kann auch eine Diskussions nicht beherrschen”
- Unschuldsvermutung hat im Ermittlungsverfahren nichts zu suchen
“Unschuldsvermutung ist in einem strafgerichtlichen Verfahren, dass der Angeklagte erst bei rechtskräftiger Verurteilung verurteilt und damit festgesetzt werden darf”
- vermeintliche Kenner sind mit signifikanter Faktenabstinenz gezeichnet mit der Folge => Bevölkerung wird in Hysterie versetzt
- Gang des Gesetzgebungsverfahren sollte abgewartet werden

Linke:
- Ausmaß der Speicherung lässt kaum noch Kontrollen zu
- Kernbereich der privater Lebensgestaltung muss frei von Überwachung bleiben
- Entwurf wird als verfassungswidrig abgelehnt
- Benachrichtigungspflicht gibt keinen Grundrechtsschutz
- Profilerstellung aus den Daten sei möglich
- Verweis auf Datenschutzgutachten SH “Grundrechtseingriff mit maximaler Streubreite

Bündnis90/Grüne:
- Paradigmenwechsel, da verdachtsunabhängig gespeichert wird
- Vorschlag wird abgelehnt
- Ablehnung des Straftatenkatalogsystem, da Straftaten mit erhöhter Strafandrohung u.a. fehlen
- Kernbereich der privater Lebensgestaltung muss freibleiben
- Richter müssen verpflichtet werden einzelnen Gründe aufzulisten, damit dies überprüfbar ist.

{Quelle – Bundestag-Plenardebatte vom 06.07.2007 Punkt 31.}

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.