e-Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Gegen den Ende April im Bundeskabinett beschlossen Gesetzentwurf zum Sperren von Kinderpornografie-Webseiten, der sich bereits morgen am 06.05.2009 (Tagesordnung der 219. Sitzung, Punkt 3 – 1h) in der ersten Beratung befinden soll, gibt es mittlerweile auch eine Onlinepetition.
Der Text der Petition lautet:
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Naturgemäß ist die Opposition dagegen -
“Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten” – Volker Beck als Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion,
“Es ist fraglich, ob der Bund ein Gesetz verfassungsgemäß erlassen kann, welches die Sperrung von Internet-Seiten nach inhaltlichen Kriterien zum Gegenstand hat” - FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz
Das entsprechende Plenarprotokoll wird es dann übrigens hier geben. Mal sehen wie das Thema im Wahlkampf wirkt. Zum Entwurf selbst ist bereits bei Telemedicus einiges gesagt worden.
Nachtrag – 1.Lesung:
- zum Videoarchiv der Plenardebatte (Bundestag) -
- zum Plenarprotokoll der 219.Sitzung -
(Auszüge)
Hartmut Schauerte
- Die Sperrmaßnahmen sind in anderen Ländern gesellschaftlich akzeptiert -
Martin Dörmann
- Heranwachsende kommen immer häufiger ungewollt auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. -
- Stoppseite erhöht die Hemmschwelle -
Wolfgang Wieland
- Wo bleibt bei dem ganzen Vorgang die richterliche Anordnungsbefugnis oder wenigstens die Kontrolle? -
- Ist das BKA Gesetzgeber oder der Deutsche Bundestag? -
Michaela Noll
- eine Ausweitung ist nicht geplant -
- in Schweden werden pro Tag 50 000 Zugriffe abgewehrt -
- 80 % der Gelegenheitstäter werden damit erreicht -
Christoph Waitz
- datenschutzrechtlichen Konsequenzen werden die Bürger ausbaden müssen -
- Fehlen einer Widerspruchslösung -
- Bundesregierung begeht hier ein Etikettenschwindel -
Renate Gradistanac
- Es wird für sinnvoll gehalten auch die Bekämpfung von Jugendpornografie in den Gesetzentwurf mit einzubeziehen -
Ingo Wellenreuther
- Wer sich gegen eine gesetzlich normierte Handlungspflicht der Internetprovider wendet, hat völlig die Wertemaßstäbe verloren -
- 11 Millionen Fotos sind online im Umlauf bei einem Umsatz von jährlich 5 Milliarden Euro -
Jürgen Kucharczyk
- Bedenken der Bürger (Petition) werden ernst genommen -
- öffentliche Anhörung wird befürwortet -
{Quellen – heise-online 04.05.2009 / ePetitionen / 219.Sitzung des Bundestages}
Der Beitrag wurde am Dienstag, den 5. Mai 2009 um 08:22 Uhr veröffentlicht und wurde unter Bund und Land, Eingang, IT-Recht allgemein von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt
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