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Diskriminierung wegen des Alters – EuGH

Die deutsche Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.

(Quelle – PM Gerichtshof der Europäischen Union vom  19. Januar 2010 – Urteil in der Rechtssache C-555/07)

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 21. Januar 2010 um 09:01 Uhr veröffentlicht und wurde unter Arbeit und Soziales, Eingang, EuGH | BVerfG | BGH | OLG von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

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