Nach den nunmehr ständigen Wasserstandsmeldungen zum Themenbereich Datenschutz, ist auch folgende Meldung aus dem Bundestag erhellend, wie mit entsprechenden Daten umgegangen wurde und wird.
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat nach Angaben der Bundesregierung Daten von rund 200.000 Patienten zur Rekrutierung von Teilnehmern für ein Gesundheitsförderungsprogramm an eine private Firma weitergegeben.
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Von dieser Firma beschäftigte examinierte Krankenpflegkräfte würden regelmäßig bei Versicherten anrufen, die an Atemwegserkrankungen, Diabetes, Herzinsuffizienz und koronarer Herzerkrankung leiden, und berieten diese in Fragen einer gesundheitsbezogenen Lebensführung. Im Rahmen dieser Kooperation habe die DAK auch vertrauliche Patienteninformationen an die Firma weitergegeben.
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Die Akquisition neuer Teilnehmer durch den privaten Dienstleister sei seit dem 7. August eingestellt und werde seit dem 21. August ausschließlich durch die DAK hergestellt, heißt es in der Antwort. Eine Weitergabe von Sozialdaten an “Healthways” erfolge nach Informationen des BVA erst nach Abgabe einer Teilnahmeerklärung der Versicherten. Danach habe die DAK auch zugesichert, die Versicherten künftig darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Programms Sozialdaten an eine private Firma weitergegeben werden.
{Quelle – Auszug hib – heute im bundestag Nr. 297}
Allerdings ist das Problem mit der Wahrung des Datenschutzes und dessen praktischer Umsetzung nicht auf Deutschland beschränkt, wie die schr. Anfrage E-5811/08 von Maria Matsouka an den Rat zeigt:
Die französische Regierung hat im vergangenen Sommer eine polizeiliche elektronische Datenbank (namens EDVIGE) geschaffen, um Daten über Personen von 13 Jahren an, die „für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährlich sein können“, zu sammeln und zu analysieren. Die Informationen, die zusammengetragen werden, umfassen personenbezogene Daten wie Adressen, Telefonnummern, Steuerdaten, Gesundheitszustand, politische, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Verhaltensweisen, Mobilität, selbst sexuelle Vorlieben und Angaben über das soziale Umfeld der Betroffenen. Die Informationen werden zudem mit audiovisuellem Material kombiniert. Der Präsidialerlass zur Schaffung der EDVIGE schreibt nicht vor, wie und von wem die gesammelten Daten zu verwenden sind. Das bedeutet, dass jeder Beamte der Dienststelle Zugang zu ihnen hat und sich ihrer nach Gutdünken bedienen kann.
Welche Haltung nimmt der Rat zur Maßnahme der französischen Regierung ein, die sich – wie seit dem 11. September 2001 üblich – auf den Schutz der nationalen Sicherheit beruft, zumal die Maßnahme einerseits einer diskriminatorischen Behandlung der Bürger Vorschub leistet und andererseits jedem Begriff bürgerlicher Freiheit und damit der Demokratie Hohn spricht?
Die zu erwartende Antwort wird nach den bereits veröffentlichten Meldungen (heise - / futurezone - / focus - ) und entsprechender Abschwächung der Verordnung dann wahrscheinlich auch nicht mehr so interessant sein.