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Bußgeldkatalog 2009

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Hierbei geht es um Anhebung der Bußgeldregelsätze für Hauptunfallursachen ( überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen, Rotlichtverstöße und Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss) und bestimmte Verstöße, die im Allgemeinen wirtschaftliche Vorteile begründen oder die vorsätzlich begangen werden.

Neben deutlichen “Preisanpassungen” wird bei vorsätzlichem Verstoß der Regelsatz nunmehr verdoppelt:

„(4a) Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“.

[Quelle - Bundesrat 848. Sitzung Drucksache 645/08 (Beschluss) ]

Der Beitrag wurde am Freitag, den 10. Oktober 2008 um 14:34 Uhr veröffentlicht und wurde unter Bund und Land, Eingang von Rechtsanwalt Gruebner abgelegt.| zitierte Gesetze und Rechtsprechung werden über dejure.org verlinkt

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