Bundeszentralregister – elektronische Auskunftserteilung

Das Bundeskabinett hat eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. In Zukunft soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden.

Die Vorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

{Quelle – PM des BMJ vom 15.10.2008}

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.