Bundesregierung zur Onlinedurchsuchung

Zur Frage nach der Rechtsgrundlage der Onlinedurchsuchung durch den BND und deren Ausrichtung auf deutsche Staatsbürger nimmt die Bundesregierung in der Antwort (Drucksache 16/7988) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 16/7812 wie folgt Stellung:

Rechtliche Grundlage für den Einsatz IT-basierter nachrichtendienstlicher Mittel kann im Einzelfall § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) sein. Der Bundesnachrichtendienst (BND) setzt solche Mittel jedenfalls nicht gegen Personen im Inland und nicht gegen Deutsche im Ausland ein. Damit ist keine Aussage dazu getroffen, ob und inwieweit derartige Maßnahmen vom BND überhaupt durchgeführt werden. Der Einsatz IT-basierter nachrichtendienstlicher Mittel im o. g. Sinne ist sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht von „Strategischen Beschränkungen“ gemäß § 5 G 10 zu unterscheiden.

{Quelle – Drucksache Bundestag 16/7988 vom 15.02.2008}

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