Nach Auffassung der IHK Frankfurt, müssen ab 1. Januar 2007 auch für weit über 50.000 Geldautomaten Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlt werden, weil sie über das Internet an die Banken angeschlossen sind.
Ob man die Abgabe als unzulässige Steuer ansieht, wie dies bereits durchaus vertreten wird, sei zunächst dahingestellt. Ein Blick in die Abgabenordnung verrät:
§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen
(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
Naja – Gegenleistung?
Im Gegensatz zu Steuern werden Gebühren gerade aus Anlass einer zurechenbaren öffentlichen Leistung erhoben.
Naja – zurechenbare öffentliche Leistung?
Auch die nunmehr durch einen Internetprovider vorgeschlagene “NO GEZ” – Flatrate, stößt bei der GEZ auf verschlossene Ohren. Maßgeblich sei, dass die Möglichkeit bestehe, mit einem neuartigen Rundfunkgerät (Internet-PC) Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiedergeben zu können.
Hier könnte man aus technischer Sicht ein ganz neues Feld eröffnen. (Wiedergabe / Plugins / Filter etc.) Wenn es, wie es derzeit den Anschein hat, bei einer Radiogebühr (Grundgebühr) bleibt, wird es ohne Sound sehr schwer.
Man darf weiter gespannt sein.
{Quelle IHK Frankfurt – PM vom 26.09.2006 | net-tribune vom 02.06.2006 | onlinekosten.de 27.09.2006 }