Aufklärungspflicht Arbeitgeber – Schadensersatz

Sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht darüber unterrichtet, dass er zu dessen Gunsten eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, mit Direktanspruch auf Leistungen, verletzt er seine arbeitsvertragliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer dadurch die einschlägigen Fristen zur Geltendmachung versäumt. Den dadurch entstandenen Schaden hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu ersetzen.

{Quelle – PM Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. Juli 2007, Az.: 8 AZR 707/06}

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