Änderungsentwurf – Jugendschutzgesetz

Nun liegt der überarbeitete Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vor. Der Entwurf soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen verbessern.

aus der PM des BMfSFJ vom 19.12.2007:

“Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern”, so von der Leyen und Laschet.

“Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Künftig ist auf den ersten Blick zu erkennen, welches Spiel für Kinder und Jugendliche freigegeben ist. Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen”, so die Bundesministerin. “Auch die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sind ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen”, erklärt von der Leyen.

ob das Einfügung von unbestimmten Begrifflichkeiten wie

besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt,
Metzelszenen , Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit

hier allerdings weiterhelfen, darf aufgrund der Schwierigkeiten der Auslegung dieser Rechtsbegriffe zumindest angezweifelt werden.

{Quelle – PM des BMfSFJ vom 19.12.2007}

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