Ein interessantes Eigentor
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Hiermit erklaere ich …, dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz einstellen werde, saemtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachte.
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Hut ab – wenn Sie das derzeit bei der Rechtsprechung und den von eBay beworbenen Hinweisen hinbekommen, da dies derzeit absolut unmöglich ist – im Übrigen auch für eBay selbst.
Weitere Ausführungen hierzu bei Wortfilter oder den Kollegen aus Rostock
Ah ja
Die Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der FDP zur geplanten Neufassung der Musterbelehrung [Drucksache - 16/8005] vom 08.02.2008
Auszüge
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Das Bundesministerium der Justiz wird demnächst Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird. Die geplante Neufassung der Musterbelehrungen im Verordnungswege stellt lediglich einen unverzichtbaren Zwischenschritt auf dem Weg zu Mustern mit Gesetzesrang dar. Nur so kann wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage entzogen werden.
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Die Musterbelehrungen sind seit ihrer Einführung von den Unternehmen gut angenommen worden, was für ihre Praxistauglichkeit spricht. Durch die geplante Neufassung erhöht sich die Anzahl der Gestaltungshinweise nur unwesentlich. Mit größeren Schwierigkeiten bei der Handhabung der Muster ist deshalb auch in Zukunft nicht zu rechnen.